Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - 14 Wx 35/99   

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https://dejure.org/1999,8928
OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - 14 Wx 35/99 (https://dejure.org/1999,8928)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.06.1999 - 14 Wx 35/99 (https://dejure.org/1999,8928)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 14 Wx 35/99 (https://dejure.org/1999,8928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Geschäftswertes bei Gewerbsunzucht; Einfluss der Ausübung von Gewerbsunzucht auf die Mietpreise anderer Wohnungen im selben Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 89
  • NZM 2000, 194
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01

    Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für

    Zwar ist der Senat anders als die Kammer der Auffassung, dass vorliegend wie auch sonst in den Verfahren nach §§ 43 ff. WEG das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung für die Festsetzung des Geschäftswertes - im Gegensatz zur Beschwer - maßgeblich ist (so auch BayObLG WuM 1994, 157, 159 und OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 89: a.A. KG ZMR 1993, 346).
  • OLG Hamburg, 09.10.2008 - 2 Wx 76/08

    Unterlassungsanspruch wegen Betriebs einer Massagepraxis

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheilen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    (1) Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheiten hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 20 W 508/01

    Wohnungseigentum: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassung

    An der Wertminderung des Sondereigentums, die mit der Ausübung der Prostitution für die Wohnungen der Anlage regelmäßig einhergeht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 89) ändert auch nichts, dass die jüngste Gesetzgebung im Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001 (BGBl I, S. 3983) die juristische Diskriminierung der Prostituierten beendet hat (vgl. Rautenberg, Prostitution: Das Ende der Heuchelei ist gekommen!, NJW 2002, 630 ff).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02

    Wohnungseigentum: Beschränkung des Rechts eines Sondernutzungsberechtigten;

    Maßgebend ist das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung; es ist also auch das Interesse des Antragsgegners an der Abweisung des Duldungsantrags zu berücksichtigen und nicht nur das Interesse der Antragsteller und anderen Wohnungseigentümer an einer Duldung (vgl. BayObLG WuM 1994, 157, 160; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 58; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 24, jeweils zu Unterlassungsansprüchen).
  • BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

    Der Geschäftswert bestimmt sich nach dem Interesse aller Beteiligten an der gerichtlichen Entscheidung (BayObLG WE 1999, 197; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; Palandt/Bassenge § 48 WEG Rn. 12).
  • LG Itzehoe, 08.02.2019 - 11 S 2/19

    Keine Duldungspflicht aus Treu und Glauben bei Verlegung von Breitbandkabeln im

    Ist ein Duldungsanspruch Gegenstand eines Rechtsstreits bemisst sich das Gesamtinteresse der Parteien nach dem Interesse der in Prozessstandschaft klagenden Gemeinschaft an der Duldung und dem Abwehrinteresse des Beklagten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.6.1999 - 14 Wx 35/99).
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